Abschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Kapitel 3 Personalversammlung
Kapitel 4 Beteiligung des Personalrats
Kapitel 5 Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Kapitel 6 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
Kapitel 7 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
Kapitel 8 Gerichtliche Entscheidungen
Kapitel 9 Sondervorschriften
Teil 2 Für die Länder geltende Vorschriften
Teil 3 Schlussvorschriften
§ 44 Geschäftsordnung - Digitale Gesetze
§ 44 Geschäftsordnung
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung können in einer Geschäftsordnung getroffen werden, die der Personalrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.