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§ 21 Verhältnis zu anderen Verfahren - Digitale Gesetze
Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (BoSoG)
Abschnitt 1 Sonderung von Grundstücken und dinglichen Nutzungsrechten
Abschnitt 2 Durchführung der Sonderung
Abschnitt 3 Wirkungen der Sonderung
Abschnitt 4 Rechtsschutz, Verhältnis zu anderen Verfahren
§ 18 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 19 Rechtsmittel
§ 20 Unterrichtung anderer Stellen, Fortschreibung
§ 21 Verhältnis zu anderen Verfahren
§ 22 Überleitungsbestimmung
§ 23 Verordnungsermächtigung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Rechtsschutz, Verhältnis zu anderen Verfahren
§ 21 Verhältnis zu anderen Verfahren
Verfahren nach diesem Gesetz stehen Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, dem Flurbereinigungsgesetz oder den Zuordnungsvorschriften nicht entgegen.