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Anlage 3b [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Vorschriften über den Betrieb
3. Abschnitt Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
4. Abschnitt Sondervorschriften
5. Abschnitt Sondervorschriften über die Untersuchungen der Fahrzeuge
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
6. Abschnitt: Schluß- und Übergangsvorschriften
Anlage 3b (zu § 27 Absatz 4)
Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte Bedarfsverkehre
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 832)
Breite
150 mm
Höhe
70 mm
Schrifthöhe
50 mm
Strichstärke
6 mm
Waagerechter Abstand der Ziffern
voneinander
5 mm
Farbe der Schrift
weiß
Farbe des Untergrunds
grün
(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)