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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Vorschriften über den Betrieb
3. Abschnitt Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
4. Abschnitt Sondervorschriften
5. Abschnitt Sondervorschriften über die Untersuchungen der Fahrzeuge
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
Anlage 3 (§ 27 Abs. 1) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
6. Abschnitt: Schluß- und Übergangsvorschriften
Anlage 3 (§ 27 Abs. 1)
(Fundstelle: BGBl. I 1975, 1585)
Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes
Breite
150 mm
Höhe
70 mm
Schrifthöhe
50 mm
Strichstärke
6 mm
Waagerechter Abstand der Ziffern voneinander
5 mm
Farbe der Schrift
schwarz
Farbe des Untergrunds
gelb
(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)