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§§ 53 bis 62 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse (BörsZulV)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
Zweites Kapitel Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Erster Abschnitt (weggefallen)
§§ 53 bis 62 (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Sonstige Pflichten
Drittes Kapitel Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweites Kapitel: Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Erster Abschnitt: (weggefallen)
§§ 53 bis 62 (weggefallen)