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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren
§ 2 Höhe der Gebühren; Befreiung von Gebühren
§ 3 Freigrenze
§ 4 Aufgabenübertragung
§ 5 Übergangsvorschrift
§ 6 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Inkrafttreten - Digitale Gesetze