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§ 5 Übergangsvorschrift - Digitale Gesetze
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren
§ 2 Höhe der Gebühren; Befreiung von Gebühren
§ 3 Freigrenze
§ 4 Aufgabenübertragung
§ 5 Übergangsvorschrift
§ 6 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Übergangsvorschrift
Diese Verordnung gilt nicht für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt werden.