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§ 3 Ausnahmen - Digitale Gesetze
Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidKlaZustAnO)
Eingangsformel
§ 1 Entscheidung über Widersprüche
§ 2 Vertretungsbefugnis
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Vorbehaltsklausel
§ 5 Übergangsregelung
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Ausnahmen
Widersprüche und Klagen in Disziplinarangelegenheiten und in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe sind von dieser Anordnung ausgenommen.