Abschnitt 4 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
Abschnitt 5 Wiederholung der Abschlussprüfung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Eingangsformel
Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung: