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Anordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMFSFJBVABesBeihUnffAnO)
Eingangsformel
§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 3 Absehen von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen
§ 4 Übertragung von Zuständigkeiten der Unfallfürsorge
§ 5 Vorbehaltsklausel
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 5 Vorbehaltsklausel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Vorbehaltsklausel
(1) Das Bundesministerium behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 selbst auszuüben.
(2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Bundesministerium zur Entscheidung vorzulegen.