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§ 2 Vertretung bei Klagen - Digitale Gesetze
Anordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMFSFJBVABesBeihUnffAnO)
Eingangsformel
§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 3 Absehen von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen
§ 4 Übertragung von Zuständigkeiten der Unfallfürsorge
§ 5 Vorbehaltsklausel
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Vertretung bei Klagen
Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung und der Beihilfe wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit es für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig ist.