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§ 6 Übergangsvorschrift - Digitale Gesetze
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für telekommunikationsrechtliche Tätigkeiten (BMDVTKBGebV)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
§ 3 Auslagen
§ 4 Gebührenbefreiung und -ermäßigung
§ 5 Zeitgebühr
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Übergangsvorschrift
Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 Nummer 5.8 bis 5.10 der Anlage ist auf alle dort genannten gebührenfähigen Leistungen anzuwenden, die ab dem 1. Dezember 2021 begonnen wurden.