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Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (BlutArmV 2010)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Allgemeine Schutzmaßregeln
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßregeln
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Besondere Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2: Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.