Kapitel 5 Verschlusszustand der Öffnungen des Schiffskörpers und der Aufbauten
Kapitel 6 Ausrüstung
Kapitel 7 Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe
Kapitel 8 Sonderbestimmungen für Verbände und Containerverkehr
Kapitel 9 Sonderbestimmungen für schwimmende Geräte
Teil III Wasserstraßen der Zone 1
Teil IV
§ 2.01 Allgemeines
1.
Auf Wasserstraßen der Zone 2-See ist ES-TRIN mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.
2.
Die Bestimmungen aus den Kapiteln 3 bis 9 sind zu erfüllen.
3.
Abweichend von den Nummern 1 und 2 ist auf der Ems unterhalb von Emden bis zur Hafeneinfahrt von Delfzijl für Güterschiffe bei geschlossenen Ladeluken, für Schleppboote und Schubboote der § 1.01 Nummer 1 und 2 anzuwenden.