Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
[object Object] (BinSchUO2018Anh II)
Inhaltsverzeichnis
Teil I Fähren
Teil II Barkassen
Kapitel 5 Sondervorschriften für Barkassen
§ 5.01 Allgemeines
§ 5.02 Schiffskörper
§ 5.03 Stabilität
§ 5.04 Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste
§ 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand
§ 5.06 Rettungsmittel
§ 5.07 Anker
§ 5.08 Ausrüstung
Kapitel 6 Übergangsbestimmungen für Barkassen
Teil III Fahrgastboote
Teil IV Abweichungen
§ 5.01 Allgemeines - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil II: Barkassen
Kapitel 5: Sondervorschriften für Barkassen
§ 5.01 Allgemeines
1.
Für Barkassen sind der ES-TRIN und der Anhang III mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.
2.
Die Erleichterungen und Sonderbestimmungen dieses Kapitels gelten jedoch nicht für Barkassen
a)
mit Kiellegung nach dem 1. Juli 2001 oder
b)
die zu diesem Zeitpunkt nicht zur Beförderung von Fahrgästen zugelassen waren.
3.
Bei einer Personenbarkasse befindet sich der Fahrgastraum in der versenkten Plicht, die zu mindestens einem Drittel ihrer Länge offen ist.
4.
Das Fahrtgebiet ist in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung einzutragen.