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§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis - Digitale Gesetze
Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (BinSchSprFunkV)
Eingangsformel
1. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
2. Abschnitt Betriebsvorschriften
3. Abschnitt Erwerb der Erlaubnis; Funkzeugnisse
4. Abschnitt Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
3. Abschnitt: Erwerb der Erlaubnis; Funkzeugnisse
§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.