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Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (BinSchPersV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
§ 4 Zuständige Behörde
§ 5 Identitätsnachweis
§ 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
§ 7 Übersetzungen
§ 8 Gebühren und Auslagen
Teil 2 Befähigungen
Teil 3 Besatzung
Teil 4 Pflichten
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten
Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Verordnung ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 4 Zuständige Behörde - Digitale Gesetze