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Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
I. Begriffsbestimmungen
II. Allgemeine Vorschriften
III. Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut
1. Verschluss von Bienenwohnungen
§ 6
2. Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut oder des Seuchenverdachts
3. Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut
4. Aufhebung der Schutzmaßregeln
IV. Schutzmaßregeln gegen die Milbenseuche
V. Schutzmaßregeln gegen die Varroatose
VI. Schutzmaßregeln gegen den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer
VII. Schutzmaßregeln gegen den Befall mit Tropilaelaps-Milben
VIII. Ordnungswidrigkeiten
IX. Schlussvorschriften
§ 6 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
III.: Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut
1.: Verschluss von Bienenwohnungen
§ 6
Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten.