Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans - Digitale Gesetze
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Teil II Aufstellung des Haushaltsplans
§ 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
§ 12 Geltungsdauer der Haushaltspläne
§ 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan
§ 14 Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan
§ 15 Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel
§ 16 Verpflichtungsermächtigungen
§ 17 Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen
§ 17a Obergrenzen für Beförderungsämter
§ 18 Kreditermächtigungen
§ 19 Übertragbarkeit
§ 20 Deckungsfähigkeit
§ 21 Wegfall- und Umwandlungsvermerke
§ 22 Sperrvermerk
§ 23 Zuwendungen
§ 24 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 25 Überschuß, Fehlbetrag
§ 26 Bundesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger
§ 27 Voranschläge
§ 28 Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans
§ 29 Beschluß über den Entwurf des Haushaltsplans
§ 30 Vorlagefrist
§ 31 Finanzbericht
§ 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
§ 33 Nachtragshaushaltsgesetze
Teil III Ausführung des Haushaltsplans
Teil IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Teil V Rechnungsprüfung
Teil VI Bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Teil VII Sondervermögen
Teil VIII Entlastung
Teil IX Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil II: Aufstellung des Haushaltsplans
§ 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.