(1) Der Wahlvorstand veröffentlicht auf einer nur
für registrierte Wählerinnen und Wähler zugänglichen
Internetseite unter www.bundesfreiwilligendienst.de folgende Informationen:
- 1.
die Namen seiner Mitglieder,
- 2.
die Personen, die Auskünfte über das Wählerverzeichnis erteilen,
- 3.
den Zeitraum, in dem sich die Wählerin oder der Wähler registrieren kann,
- 4.