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§ 1 Wahlbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD-WahlV)
Eingangsformel
§ 1 Wahlbereich
§ 2 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 3 Wahlzeitraum
§ 4 Wählerverzeichnis
§ 5 Wahlbekanntgabe
§ 6 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
§ 7 Wahlverfahren
§ 8 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 9 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 10 Wahlunterlagen
§ 11 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Wahlbereich
Freiwillige nach § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (Freiwillige) wählen auf Bundesebene einmal jährlich sieben Sprecherinnen oder Sprecher und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.