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§ 33 Besonderheiten beim Erbvertrag - Digitale Gesetze
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beurkundung von Willenserklärungen
Abschnitt 3 Sonstige Beurkundungen
Abschnitt 4 Behandlung der Urkunden
Abschnitt 5 Verwahrung der Urkunden
Abschnitt 6 Verwahrung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 6: Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 33 Besonderheiten beim Erbvertrag
Bei einem Erbvertrag gelten die §§ 30 und 32 entsprechend auch für die Erklärung des anderen Vertragschließenden.