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Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 1 Ausschließung des Notars
Unterabschnitt 2 Niederschrift
Unterabschnitt 3 Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
Unterabschnitt 4 Prüfungs- und Belehrungspflichten
Unterabschnitt 5 Beteiligung behinderter Personen
Unterabschnitt 6 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 27 Begünstigte Personen
§ 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29 Zeugen, zweiter Notar
§ 30 Übergabe einer Schrift
§ 31 (weggefallen)
§ 32 Sprachunkundige
§ 33 Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34 Verschließung, Verwahrung
§ 34a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Abschnitt 3 Sonstige Beurkundungen
Abschnitt 4 Behandlung der Urkunden
Abschnitt 5 Verwahrung der Urkunden
Abschnitt 6 Verwahrung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 6: Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
Der Notar soll seine Wahrnehmungen über die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift vermerken.