Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 20a Vorsorgevollmacht - Digitale Gesetze
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 1 Ausschließung des Notars
Unterabschnitt 2 Niederschrift
Unterabschnitt 3 Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
Unterabschnitt 4 Prüfungs- und Belehrungspflichten
§ 17 Grundsatz
§ 18 Genehmigungserfordernisse
§ 19 Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20 Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20a Vorsorgevollmacht
§ 21 Grundbucheinsicht, Briefvorlage
Unterabschnitt 5 Beteiligung behinderter Personen
Unterabschnitt 6 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
Abschnitt 3 Sonstige Beurkundungen
Abschnitt 4 Behandlung der Urkunden
Abschnitt 5 Verwahrung der Urkunden
Abschnitt 6 Verwahrung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 4: Prüfungs- und Belehrungspflichten
§ 20a Vorsorgevollmacht
Beurkundet der Notar eine Vorsorgevollmacht, so soll er auf die Möglichkeit der Registrierung bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinweisen.