Unterabschnitt 6 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
Abschnitt 3 Sonstige Beurkundungen
Abschnitt 4 Behandlung der Urkunden
Abschnitt 5 Verwahrung der Urkunden
Abschnitt 6 Verwahrung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 18 Genehmigungserfordernisse - Digitale Gesetze
§ 18 Genehmigungserfordernisse
Auf die erforderlichen gerichtlichen oder behördlichen Genehmigungen oder Bestätigungen oder etwa darüber bestehende Zweifel soll der Notar die Beteiligten hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken.