Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
Siebenter Teil Änderung von Gesetzen
Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21b Restmandat
Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.