§ 3a Niederwald mit Kurzumtrieb
Die Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 3a: Zur Weiteranwendung in der am 10.5.2010 geltenden Fassung vgl. § 21 F 2010-05-07 +++)