Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Betriebsprämienregelung und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 1: Zur Weiteranwendung in der am 10.5.2010 geltenden Fassung vgl. § 21 F. 2010-05-07 +++)