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§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
Abschnitt 2 Verfahren der Beschussprüfung
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Abschnitt 4 Verfahren bei der Bauartzulassung
Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Abschnitt 5 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
Abschnitt 7 Zulassung von Munition
Abschnitt 8 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
Abschnitt 9 Beschussrat
Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 10: Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.