Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
Abschnitt 2 Verfahren der Beschussprüfung
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Abschnitt 4 Verfahren bei der Bauartzulassung
Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Abschnitt 5 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
Abschnitt 7 Zulassung von Munition
Abschnitt 8 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
Abschnitt 9 Beschussrat
Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 42 Ordnungswidrigkeiten
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
Anlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 10: Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.