Zweiter Abschnitt Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
Dritter Abschnitt Feldes- und Förderabgabe
Vierter Abschnitt Fundanzeige
Zweites Kapitel Grundeigene Bodenschätze
Drittes Kapitel Zulegung
Dritter Teil Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
Vierter Teil Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
Fünfter Teil Bergaufsicht
Sechster Teil Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
Zehnter Teil Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
Elfter Teil Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
Zwölfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 15 Beteiligung anderer Behörden
Die zuständige Behörde hat vor der Entscheidung über den Antrag den Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 gehört.