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§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (BAVBVO)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung
§ 3 Bescheinigung und Dokumentation von Qualifizierungsbausteinen
§ 4 Bestätigung des Qualifizierungsbildes
§ 5 Ermittlung der Befähigung
§ 6 Leistungsbewertung
§ 7 Zeugnis und Teilnahmebescheinigung
§ 8 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1)
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2)
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung
Die Bescheinigung über die in der Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit enthält mindestens Angaben über
1.
den Namen und die Anschrift des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung,
2.
den Namen und die Anschrift der teilnehmenden Person,
3.
die Dauer der Maßnahme und
4.
die Beschreibung der vermittelten Inhalte.