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§ 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (BAProVFFPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
§ 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
§ 6 Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“
§ 7 Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
§ 8 Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“
§ 9 Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
§ 10 Form und Ablauf der Prüfung
§ 11 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
§ 12 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
§ 13 Praxisbezogene Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 15 Bestehen der Prüfung, Gewichtung, Gesamtnote
§ 16 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 17 Zeugnisse
§ 18 Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 19 Ausbildereignung
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 14 und 15) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 17) Zeugnisinhalte
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
Der Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“ nach § 8,
2.
Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“ nach § 9.