Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (BAProVFFPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
§ 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
§ 6 Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“
§ 7 Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
§ 8 Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“
§ 9 Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
§ 10 Form und Ablauf der Prüfung
§ 11 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
§ 12 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
§ 13 Praxisbezogene Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 15 Bestehen der Prüfung, Gewichtung, Gesamtnote
§ 16 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 17 Zeugnisse
§ 18 Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 19 Ausbildereignung
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 14 und 15) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 17) Zeugnisinhalte
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach § 4,
2.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach § 5.