Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
Kapitel 3 Visadatei
Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
Kapitel 6 Weitere Behörden
Kapitel 7 Schlußvorschriften
§ 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
An die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und, soweit vorhanden, folgende Daten übermittelt: