Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 30 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (AuslSchuldAbkAG)
Gliederung
Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über die Durchsetzung von Ansprüchen
a) Geltendmachung von Ansprüchen
b) Ausschließung von Zahlungen und sonstigen Leistungen
c) Vollstreckung von Entscheidungen
I. Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat ergangen sind
II. Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat ergangen sind
III. Anpassung von inländischen Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangen sind
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen
Vierter Abschnitt Sonderbestimmungen für Berlin
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen über die Durchsetzung von Ansprüchen
More
III.: Anpassung von inländischen Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangen sind
§ 30
Auf die Zwangsvollstreckung aus sonstigen inländischen Vollstreckungsmitteln, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens über eine Schuld erlassen oder errichtet sind, finden die §§ 27 bis 29 entsprechende Anwendung.