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§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften - Digitale Gesetze
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zentrale Behörde
Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen
Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde
Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe
Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz
Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Allgemeiner Teil
Abschnitt 1: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewendet.