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Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV)
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Anwendungsbereich, Zweck
§ 3 Berechtigte
§ 4 Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld
§ 5 Auslandstrennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung
§ 6 Arten des Auslandstrennungsgelds
§ 7 Auslandstrennungstagegeld
§ 8 Auslandstrennungsübernachtungsgeld
§ 9 Auslandstrennungsbedingter Mehraufwand
§ 10 Vorwegumzug
§ 11 Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort
§ 12 Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen
§ 13 Reisebeihilfen für Heimfahrten
§ 14 Anspruchszeitraum
§ 15 Verfahrensvorschriften
§ 16 Übergangsregelungen
§ 6 Arten des Auslandstrennungsgelds - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Arten des Auslandstrennungsgelds
Als Auslandstrennungsgeld werden gewährt:
1.
Entschädigung für getrennte Haushaltsführung, bestehend aus:
a)
Auslandstrennungstagegeld (§ 7),
b)
Auslandstrennungsübernachtungsgeld (§ 8) und
c)
Abgeltung auslandstrennungsbedingten Mehraufwands (§ 9),
2.
Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (§ 11),
3.
Entschädigung, wenn am neuen Dienstort keine Auslandsdienstbezüge gezahlt werden (§ 12 Absatz 7),
4.
Entschädigung im Einzelfall aus Sicherheitsgründen oder wegen anderer außergewöhnlicher Verhältnisse im Ausland (§ 12 Absatz 8),
5.
Reisebeihilfen für Heimfahrten (§ 13).
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 6: Zur Nichtanwendung vgl. § 12 Abs. 7 +++)