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§ 16 Übergangsregelungen - Digitale Gesetze
Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV)
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Anwendungsbereich, Zweck
§ 3 Berechtigte
§ 4 Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld
§ 5 Auslandstrennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung
§ 6 Arten des Auslandstrennungsgelds
§ 7 Auslandstrennungstagegeld
§ 8 Auslandstrennungsübernachtungsgeld
§ 9 Auslandstrennungsbedingter Mehraufwand
§ 10 Vorwegumzug
§ 11 Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort
§ 12 Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen
§ 13 Reisebeihilfen für Heimfahrten
§ 14 Anspruchszeitraum
§ 15 Verfahrensvorschriften
§ 16 Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
§ 16 Übergangsregelungen
Auslandstrennungsgeld für dienstliche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, die bis zum Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, wird nach den bisherigen Vorschriften gewährt oder weiter gewährt.