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§ 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-G)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 3 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Abschnitt 4 Dienstleistungserbringung
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden
Abschnitt 6 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
§ 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes keine Anwendung.