Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 3 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Abschnitt 4 Dienstleistungserbringung
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden
Abschnitt 6 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 31 Überstunden und ihre Vergütung - Digitale Gesetze
§ 31 Überstunden und ihre Vergütung
Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen.