Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung - Digitale Gesetze
[object Object] (ATA-OTA-APrV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Ausbildung und staatliche Prüfung
Abschnitt 1 Ausbildung
Abschnitt 2 Staatliche Prüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
§ 13 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 14 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 15 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
§ 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
§ 17 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
§ 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 19 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
§ 20 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
§ 21 Nachteilsausgleich
§ 22 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 23 Versäumnisfolgen
§ 24 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
§ 25 Niederschrift
§ 26 Vornoten
§ 27 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Unterabschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
Unterabschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
Unterabschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
Unterabschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
Teil 2 Erlaubnisurkunde
Teil 3 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Teil 4 Nachprüfung
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Ausbildung und staatliche Prüfung
More
Unterabschnitt 1: Allgemeines und Organisatorisches
§ 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
Die staatliche Prüfung besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
einem praktischen Teil.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 12: Zur Geltung vgl. § 94 +++)