Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (ASchulG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Förderung der Deutschen Auslandsschulen
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs
Ein Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule besteht nach diesem Gesetz nicht.