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§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit - Digitale Gesetze
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Vierter Teil Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.