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§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit - Digitale Gesetze
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gerichte für Arbeitssachen
§ 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren
§ 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren
§ 3 Zuständigkeit in sonstigen Fällen
§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
§ 5 Begriff des Arbeitnehmers
§ 6 Besetzung der Gerichte für Arbeitssachen
§ 6a Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
§ 7 Geschäftsstelle, Aufbringung der Mittel
§ 8 Gang des Verfahrens
§ 9 Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
§ 10 Parteifähigkeit
§ 11 Prozessvertretung
§ 11a Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozeßkostenhilfe
§ 12 Kosten
§ 12a Kostentragungspflicht
§ 13 Rechtshilfe
§ 13a Internationale Verfahren
Zweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Vierter Teil Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.