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§ 5 - Digitale Gesetze
Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG)
Erster Abschnitt Die Erlaubnis
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 11a
§ 11b
§ 12
§ 12a
§ 13
Zweiter Abschnitt Krankenhausapotheken, Bundeswehrapotheken, Zweigapotheken, Notapotheken
Dritter Abschnitt Notdienstpauschale, Apothekenbetriebsordnung und Ausnahmeregelungen für Bundespolizei und Bereitschaftspolizei
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldbestimmungen
Fünfter Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Die Erlaubnis
§ 5
Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.