Dritter Abschnitt Zuständigkeit der Finanzbehörden
Vierter Abschnitt Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
Fünfter Abschnitt Haftungsbeschränkung für Amtsträger
Sechster Abschnitt Rechte der betroffenen Person
Siebter Abschnitt Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
Zweiter Teil Steuerschuldrecht
Dritter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Vierter Teil Durchführung der Besteuerung
Fünfter Teil Erhebungsverfahren
Sechster Teil Vollstreckung
Siebenter Teil Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Achter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
Neunter Teil Schlussvorschriften
§ 11 Sitz
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.