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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Arzneimittel
Dritter Abschnitt Herstellung von Arzneimitteln
Vierter Abschnitt Zulassung der Arzneimittel
§ 21 Zulassungspflicht
§ 21a Genehmigung von Gewebezubereitungen
§ 22 Zulassungsunterlagen
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Sachverständigengutachten
§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
§ 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
§ 24c Nachforderungen
§ 24d Allgemeine Verwertungsbefugnis
§ 25 Entscheidung über die Zulassung
§ 25a Vorprüfung
§ 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 26 Arzneimittelprüfrichtlinien
§ 27 Fristen für die Erteilung
§ 28 Auflagenbefugnis
§ 29 Anzeigepflicht, Neuzulassung
§ 30 Rücknahme, Widerruf, Ruhen
§ 31 Erlöschen, Verlängerung
§ 32 Staatliche Chargenprüfung
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte
§ 34 Information der Öffentlichkeit
§ 35 Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung
§ 36 Ermächtigung für Standardzulassungen
§ 37 Genehmigung der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union für das Inverkehrbringen, Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten
Fünfter Abschnitt Registrierung von Arzneimitteln
Sechster Abschnitt Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
Siebter Abschnitt Abgabe von Arzneimitteln
Achter Abschnitt Sicherung und Kontrolle der Qualität
Neunter Abschnitt (weggefallen)
Zehnter Abschnitt Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Elfter Abschnitt Überwachung
Zwölfter Abschnitt Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
Dreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr
Vierzehnter Abschnitt Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Fünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Sechzehnter Abschnitt Haftung für Arzneimittelschäden
Siebzehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Zulassung der Arzneimittel
§ 23 (weggefallen)