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Anlage 3 [object Object] - Digitale Gesetze
Altölverordnung (AltölV)
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen
Dritter Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Schlussbestimmungen
Anlage 3 (zu § 6 Abs. 1 und 2)
Erklärung über die Entsorgung von Altölen
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt,
Fundstelle: BGBl. I 2002, 1375;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)