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§ 16 Verteilung der Altersgeldlasten - Digitale Gesetze
Altersgeldgesetz (AltGG)
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeines
§ 3 Anspruch
§ 4 Verlust des Anspruchs auf Altersgeld
§ 5 Altersgeldfähige Dienstbezüge
§ 6 Altersgeldfähige Dienstzeit
§ 7 Höhe des Altersgelds
§ 8 Zuschläge für Kindererziehung und Pflege
§ 9 Hinterbliebenenaltersgeld
§ 10 Festsetzung und Zahlung des Altersgelds und des Hinterbliebenenaltersgelds, Rückforderung, Durchführung, Altersgeldauskunft
§ 11 Zusammentreffen von Altersgeld und Witwenaltersgeld mit Erwerbseinkommen
§ 12 Zusammentreffen von Altersgeld mit Mindestruhegehalt
§ 13 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Renten
§ 14 Zusammentreffen von Altersgeld, Witwenaltersgeld und Waisenaltersgeld mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
§ 15 Kürzung des Altersgelds nach Ehescheidung
§ 16 Verteilung der Altersgeldlasten
§ 17 Übergangsregelungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
Inhaltsverzeichnis
§ 16 Verteilung der Altersgeldlasten
§ 107b des Beamtenversorgungsgesetzes gilt zwischen Dienstherren, die dem Bundesrecht unterliegen, entsprechend mit der Maßgabe, dass
1.
das Altersgeld als regelmäßig wiederkehrende Leistung nach § 107b Absatz 2 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt,
2.
an die Stelle des Eintritts des Versorgungsfalls der Zeitpunkt der Gewährung von Altersgeld tritt,
3.
an die Stelle der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten die als altersgeldfähig zu berücksichtigenden Dienstzeiten treten.