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§ 34 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (AHStatDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anmeldeverfahren
Abschnitt 2 Nähere Bestimmung zu den Erhebungsmerkmalen
Abschnitt 3 Besondere Waren und Warenbewegungen
Abschnitt 4 Vereinfachungen und Befreiungen
Abschnitt 5 Datenübermittlung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Datenübermittlung
§ 34 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.