Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale - Digitale Gesetze
Gesetz über Agrarstatistiken (AgrStatG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschrift
Teil 2 Agrarstatistiken
Teil 3 Gemeinsame Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Agrarstatistiken
More
Unterabschnitt 3: Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung
§ 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Hennenhaltung und Eiererzeugung erhoben.